Rudolf Kahlfeld: Stellungnahme zur Anfrage von Max Plassmann (Das Problem undifferenzierter Schriftgutverwaltung: Die Serie A-Z)  

Unstrukturierte Akten, nach der Definition von M. Plassmann, sind z.B. bei Korrespondentenserien in Nachlässen der Regelfall. Legt jedoch eine Institution / Behörde eine solche Serie an, hängt es davon ab, welche Kompetenz das Sachgebiet hat; je spezieller diese ist, desto näher kommt man einer Sachakte (z. B. "Genehmigung von Schwerlasttransporten im Sprengel A" im Vergleich zur Aufgabe "Geschäftsführung der Köln - Arena GmbH").

Zur Bewertung bietet sich als praktikabelster Weg an, tatsächlich die komplette Serie zu bewerten. Geht das Ergebnis zur Kassation der Serie, verbleibt immer noch die Möglichkeit, zur Illustration einzelne Stücke auszuwählen und aufzubewahren. Die Umsortierung der Serie verbietet sich, und sei es nur aus Gründen des Arbeitsaufwandes. Nehmen wir eine fiktive Serie von 10 prall gefüllten Stehordnern, so können wir von ca. 4.000 Blatt Papier ausgehen. Bilden tendenziell je drei Blatt einen Vorgang, so wären etwa 1.300 Vorgänge neu zu strukturieren (unter der Voraussetzung, dass nicht aus anderen Serien ggf. Stücke einzubauen wären). Alleine diese Mengenfrage reicht aus, um den ggf. wünschenswerteren Ansatz der Einzelblattbewertung zu negieren. Zudem verschiebe ich die Frage A oder K von der Serie oder Aufbewahrungseinheit nur auf die niedrigste strukturelle Einheit. Ist es nicht Konsens, dass die Aufbewahrungseinheit des Registraturbildners die Vorgabe macht (und dann auch zur Verzeichnungseinheit wird)?

Wie kommt es eigentlich, dass offensichtlich das Prinzip der Sachakte immer stärker in den Hintergrund gedrängt wird? Würde es helfen, die Frage der Aktenführung in der Ausbildung (des gesamten Personals) zu behandeln?